Eine Kündigung durch den Eigentümer wurde vom Lichtenberger Amtsgericht bestätigt mit der Begründung, dass es sich bei den Räumen im Erdgeschoss nicht um Wohnraum handele. Grund war ein handschriftlicher Eintrag auf dem Anfang der 90er-Jahre mit dem damaligen Hausbesitzer geschlossenen Vertrag. Der hatte beim Erdgeschoss mit Bleistift das Wort „Hobbyräume“ eingetragen. „Wir haben die juristische Bedeutung dieses Vermerks nicht erkannt“, meint Bewohner Jörg Friedrich.