Ist Nacktradeln verboten?

Jawohl, heißt es in einem Kommentar im Hauptstadtblog. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat gar. Unterlassene Hilfeleistung. Ach nein, Erregung öffentlichen Ärgernisses. Außerdem sei es eklig.

Ganz anders sieht das natürlich Johannes Kathol (facebook), Organisator des „Berlin Nakes Bike Ride“ im Rahmen der morgigen Fahrradsternfahrt. Im taz-Interview sagt er: Nacktheit ist in Deutschland weder verboten noch ein Verbrechen. Es gibt kein Gesetz, das mir beim Fahrradfahren die Kleidung vorschreibt. Deshalb kann ich das bekleidungsoptional handhaben.

Bekleidungsopional! Was für ein schönes Wort. Eklig dagegen kann ich Nacktradeln nicht finden, zumal die Damen und Herren morgen mit bunt bemalten Körpern in Erscheinung treten wollen. Allerhöchstens stelle ich es mir … wie soll ich sagen? Nun ja, partiell schmerzhaft vor. Immerhin sitzt Mann, bzw. Frau, ja mit recht empfindlichen Körperteilen im Sattel. Außerdem gilt es dabei noch die Wetterlage zu berücksichtigen, so Herr Kathol. Morgen wird das vor allem die Sonne sein. Dennoch werden zirka 100 bekleidungsoptionale Menschen erwartet.

Bekleidungsoptional! Das heißt wohl, jeder so wie er mag. Oder sie.

Treffpunkt zur Körpermalaktion: morgen 11 Uhr, Kreuzung Kronprinzessinnenweg/Königstraße, unweit des Bahnhofs Wannsee.

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