Die Gentrifizierung und der Mietspiegel

Ich weiß, ich wiederhole mich, aber was soll ich machen. Gentrification ist ein Dauerthema, seit Jahren schon. Diese Begriffsdefinition in dem Blog Urbane Prozesse etwa ist schon über zwei Jahre alt, hat an Aktualität aber selbstverständlich nichts verloren:

Gentrifizierung, ein städtischer Aufwertungsprozess, war bereits seit Ende der 70er in der Stadtsoziologie ein breit diskutiertes Thema. Ruth Glass prägte den Begriff „Gentrification[1]“ bereits 1963. Der Begriff war anfangs in Nordamerika sehr umstritten und bedeutet unter anderem, dass es einen schnellen Anstieg von einkommensstärkeren Bewohnergruppen in Quartieren gibt, die ansonsten von einkommensschwächeren Gruppen bewohnt werden.[2] (weiterlesen)

Dieses Gespräch mit Andrej Holm in der Zeit ist ebenfalls schon älter, analysiert die zwiespältige Lage aber präzise:

Das ist die ganz klassische Vorstellung, wie Gentrification abläuft: Erst ziehen junge Kreative in ein Viertel und bewerkstelligen mit ihrer Anwesenheit, ihrer Infrastruktur und ihren Aktivitäten einen Imagewandel. Die Immobilienwirtschaft greift das dann auf. (weiterlesen)

Trojaner an der Knorrpromenade?

Doch alles das ist sehr theoretisch, und das bleibt es natürlich nicht. Gentrifizierung, oder Stadtentwicklung oder wie immer man es nennen möchte, hat schließlich ganz konkrete Folgen in Form von Baumaßnahmen, Mieterhöhungen und Verdrängung, in ziemlichg genau dieser Reihenfolge. Bei den Mieterhöhungen hat sich der Mietspiegel mittlerweile zu einem gängigen Instrument zur Mieterhöhungsbegründung entwickelt, sodass zum Teil bereits die Rede von einem Mieterhöhungsspiegel ist:

Gestern wurde der neue Berliner Mieterhöhungsspiegel vorgestellt. Die Zahlen schockieren, sind aber immer noch nichts gegen die Erfahrungen die viele Menschen bei der Wohnungssuche machen. Wohnen ist in Berlin längst eine exklusive Angelegenheit. Der Mieterhöhungsspiegel schreibt Ausgrenzung gesetzlich fest. 17% Mietsteigerung sind seit gestern in einfachen Wohnlagen möglich. (21. Mai 2011)

Bei mir sind es sogar 20%! Konkret bedeutet das für mich derzeit eine intensive Auseinandersetzung mit dem komplexen Regelwerk des Mietspiegels, mit diversen Tabellen und allem, was sonst noch dazu gehört: Wohnlagenbestimmung, Spanneneinordnung, Energieverbrauchskennwert und ähnlich schöne Sachen. Das ist gar nicht so einfach. Und, wie ich neulich schon erwähnt habe, ich mache das natürlich nicht allein, ich fürchte, das könnte ich auch gar nicht. Da blickt doch keiner durch, dieser Mieterhöhungsspiegel ist ein vertracktes Ding.

Also, ohne an dieser Stelle auch nur im Geringsten Ratschläge verteilen zu wollen oder gar eine konkrete Beratung zu bieten: Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung geht es im Großen und Ganzen um die korrekte Klassifizierung der Wohnung, das betrifft sowohl das Umfeld, wie auch die innere Beschaffenheit derselben. Dabei kommen so lustige Aspekte zum Tragen wie die Gestaltung der Müllstandsfläche, die Höhe des Fliesenspiegels im Bad und ob die Toilette auf dem Boden steht oder an der Wand angebracht ist. Dies und vieles andere sind die entscheidende Dinge, die zu wissen über die exakt erlaubte Höhe der Erhöhung entscheiden.

Und, man höre und staune, dabei passieren Fehler, offenbar sogar recht häufig. Bei mir waren es einige, die sich ohne Probleme herausfinden ließen, denn schließlich lebe ich ja hier und kenne mich aus. Etwa die Größe der Küche, die sich leicht nachmessen ließ, und die aufgrund ihrer Grundfläche eben keine Wohnküche sein kann. Allzu euphorisch darf man aber wohl nicht sein, zumindest wenn man nicht in der hinterletzten Bruchbude lebt. Der reale „Gewinn“ fällt letztendlich gering aus. Ein paar Euro jeden Monat, dem Rest muss ich zustimmen, da hilft nix. Macht, wenn meine kümmerlichen Prozentrechenkünste nicht völlig verlassen haben, immer noch knapp 18%.

Trotzdem: Diese Prüfung sollte man machen, besser machen lassen, wenn die Mieterhöhung ins Haus flattert. Auf jeden Fall!

Diesen Artikel teilen:

Kommentare sind geschlossen.


Hinweis: Wie in diesem Blog mit sämtlichen anfallenden Daten (Serverlogs, Kontaktdaten, Kommentare etc.) verfahren wird, liest du in der Datenschutzerklärung.