Gastartikel: Welche Aufgaben übernimmt die Agentur für Arbeit?

Arbeitsamt, Jobcenter, Agentur für Arbeit oder Sozialamt? Diese Begriffe werden häufig gleichgesetzt oder verwechselt, obwohl die Einrichtungen und Behörden wesentliche Unterschiede aufweisen. Wofür die Agentur für Arbeit zuständig ist und in welcher Situation sie eingreift, klärt die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. auf ihrem kostenlosen Ratgeberportal. Ein Gastartikel von Isabel Frankenberg.

Im Grunde bietet die Agentur für Arbeit eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um den Arbeitsmarkt an. Vorrangige Aufgabe ist es, Menschen bei der Jobsuche zu unterstützen, ihnen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen aufzuzeigen und somit das Voranbringen der Karriere zu gewährleisten.

Doch nicht nur für Arbeitssuchende ist die Agentur für Arbeit ein beliebter Ansprechpartner. Auch junge Personen, die vor dem Schulabschluss stehen, haben die Möglichkeit, sich über die Arbeitsagentur zum richtigen Studien- oder Ausbildungsfach beraten zu lassen oder eine Berufsberatung in Anspruch zu nehmen. Diese wird von einem zuständigen Sachbearbeiter individuell durchgeführt. Zudem unterstützt die Agentur Menschen, die ihren Schulabschluss nachholen möchten mit hilfreichen Tipps. Die Agentur für Arbeit informiert behinderte Personen darüber, was nach einem Unfall oder einer Erkrankung zu tun ist und welche Hilfs- und Unterstützungsangebote bestehen.

Allerdings ist die Arbeitsagentur nicht nur ein Ansprechpartner in Sachen „Jobsuche“. Auch die Auszahlung des Arbeitslosengeld 1 (ALG1),welches Menschen nach dem Verlust des Arbeitsplatzes in der Regel bis zu zwölf Monate lang zusteht, liegt in ihren Händen.

Nicht nur für Arbeitnehmer…

Ein häufig verbreiteter Irrglaube besteht in der Aussage, die Arbeitsagentur würde nur Arbeitnehmern unter die Arme greifen. Dem ist nicht so, denn auch Arbeitgeber haben über den sogenannten „Arbeitgeberservice“ die Möglichkeit, qualifiziertes Personal zu finden. Zudem werden Firmen verschiedene finanzielle Förderungsmöglichkeiten geboten, so z.B. wenn der Arbeitgeber Personen mit Behinderung im Unternehmen beschäftigt.

Ein weiteres Angebot der Arbeitsagentur ist die Jobbörse. Diese wird Online angeboten und ist demnach Tag und Nacht für Interessierte zugänglich. Diese können dort Bewerberprofile veröffentlichen, Bewerbungsmappen erstellen, Stellenangebote einsehen und Informationen rund um das Thema „Selbstständigkeit“ erhalten. Droht die Arbeitslosigkeit, können sich Betroffene zudem über die Webseite als „arbeitssuchend“ melden.

Gerade für junge Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen, ist die Jobbörse eine gute Alternative, da sie dort Ausbildungsstellen auf dem Arbeitsmarkt einsehen, Ausbildungsplatzprofile veröffentlichen und sich bei interessanten Ausbildern melden können.

Weitere Informationen rund um das Thema „Agentur für Arbeit“ finden sich unter www.arbeitslosenselbsthilfe.org.

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Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

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Ein Blog von: ClaudiaBerlin

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