Auf einmal soll es ganz schnell gehen – Neues vom Berliner Wasser-Streit

„Wasserbetriebe: Senat betreibt Rekommunalisierung im Interesse Veolias, nicht im Interesse Berlins“

…so beginnt die aktuelle Presseerklärung des Berliner Wassertischs, die wahrlich interessante News von den Aktivitäten unserer Regierenden enthält. Es sieht ganz so aus, als gehe es darum, dem VEOLIA-Konzern noch schnell einen optimalen Rückkaufpreis für deren Anteile am Berliner Wasser zuzuschanzen. Aber hier der Originaltext:

*Die Senatsverwaltung für Finanzen hat gestern mitgeteilt , dass man sich mit Veolia „auf wesentliche Elemente der Vertragsstruktur über den Rückkauf des Anteils von Veolia an den Berliner Wasserbetrieben geeinigt“ habe.*

(Berlin, 7. August 2013) Finanzsenator Nußbaum und Staatssekretärin Sudhof waren zu diesem Zweck eigens nach Paris gereist. Laut einem von der taz veröffentlichten internen Eckpunktepapier des Finanzsenators hatte Veolia erst im April die Bereitschaft zum Komplettausstieg erklärt. Dies geschah offenbar erst nach dem Bekanntwerden der von der Piratenfraktion beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereichten Organklage. Diese richtet sich gegen die Verletzung des Budgetrechts der Abgeordneten durch die berüchtigte Gewinngarantie in den Wasserverträgen.

Nachdem sich Veolia lange zierte, aus dem Berliner Wassergeschäft ganz auszusteigen, kann es nun nicht schnell genug gehen. Der Berliner Wassertisch wie auch der Fachabgeordnete der Piraten, Gerwald
Claus-Brunner, fordern deshalb ein Verhandlungs-Moratorium, bis die Entscheidungen im Organstreitverfahren vor dem Berliner Verfassungsgericht und im Verfahren über die
Rechtmäßigkeit der Kartellamtsverfügung gefallen sind. Dazu Wolfgang Rebel, Pressesprecher des Berliner Wassertischs: /“Es ist ein Skandal, dass kurz vor diesen gerichtlichen Entscheidungen mit einem Blitz-Vertrag Fakten geschaffen werden sollen. Beide Verfahren können erheblichen Einfluss auf einen möglichen Rückkaufpreis haben. Würde vom Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Gewinngarantie festgestellt, könnten die Verträge gegen die Interessen Veolias von Anfang an für nichtig erklärt werden.“/

Sollte das Verfassungsgericht der Piratenklage Recht geben, wäre eine wesentlich kostengünstigere Rückabwicklung der Verträge möglich und die wahrscheinliche Bestätigung der Preissenkungsverfügung des
Bundeskartellamts hätte zur Folge, dass der Ertragswert der Berliner Wasserbetriebe erheblich niedriger angesetzt werden müsste. Der Wert des Veolia-Anteils würde dadurch in den Keller fallen. Der SPD/CDU-Senat aber verschwendet erneut das Geld der Berliner Bürger*innen, um die Diskussion über die verfassungswidrigen Grundlagen der Teilprivatisierung rasch zu beenden und so sein rechtswidriges Handeln
zu vertuschen. Der Berliner Wassertisch fordert daher alle Berliner Abgeordneten auf, dem Blitzrückkauf nicht zuzustimmen, sondern auf einem Moratorium im Interesse Berlins und zur Bewahrung der
Rechtsstaatlichkeit zu bestehen.

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