Schönfließ – wilde Ballerei oder Notwehr?

Gestern Mittag kündigte der Tagesspiegel das Gerichtsurteil in Sachen Schönfließ für den kommenden Samstag an. Es geht um den Tod des Neuköllner Kleinkriminellen Dennis J., der in der Silvesternacht 2008 von dem Zivilfahner Reinhard R. erschossen wurde. Die genauen Umstände sind offensichtlich in entscheidenden Punkten nach wie vor unklar, dennoch steht nun also der Prozess kurz vor seinem Abschluss.

Immerhin wurde Anklage erhoben und ein Prozess geführt. Die taz fasste bereits gestern den Fahndungs-, Tat- und Prozessverlauf ausführlich zusammen und warf dabei auch einen kurzen Blick in die Statistik:

Verfahren werden in der Regel eingestellt, weil den Polizeischützen eine Notwehrlage zugutegehalten wird. Schon dass die Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen des Falls Schönfließ Anklage wegen Totschlags erhoben hat, ist somit eine kleine Sensation. „Die Geschichte riecht“, hatte ein hoher Beamter aus Brandenburg nach dem Vorfall zu Journalisten gesagt, als die Mikrofone aus waren.

Der Staatsanwalt fordert 3 1/2 Jahre wegen Totschlags, die Verteidigung plädiert auf Freispruch auf Grund von Notwehr. Letzteres, sollte das am Ende das Urteil sein, dürfte wiederum einen gewissen Duft verströmen, denn eines liegt ziemlich klar auf der Hand: das Zusammenspiel der beteiligten Polizisten, auch der auf der Ermittlungsseite, scheint ausgezeichnet funktioniert zu haben.

… Polizei und Kripo sind bei den Ermittlungen extrem viele Pannen unterlaufen. Der gravierendste Fehler war, dass in der Tatnacht nur eine ungefähre, aber keine detailgenaue Zeugenvernehmung erfolgte. Es fehlen Unterschriften auf den Vernehmungsprotokollen, Tatortskizzen sind nicht mehr zuzuordnen. … Statt den Beschuldigten R. nach dem Vorfall von seinen Kollegen zu trennen, saßen die drei Beamten stundenlang zusammen in der Polizeiwache Hennigsdorf. Es bestand also Gelegenheit, die Verteidigungsstrategie abzusprechen.

Ich bin sehr gespannt auf dieses Urteil, wie auch auf seine möglichen Folgen. Neukölln ist voll von an die Wand gekritzelten Anklagen in dieser Angelegenheit. Und eine erste Demo kurz nach der Tat gab es auch schon, soweit ich mich erinnere.

Wie auch immer. Nichts wird gut sein können, gut genug, wenn keine größtmögliche Klarheit hergestellt werden konnte.

______________________________________________________

Nachtrag I: Dass in dem oben verlinkten taz-Artikel der Vorname „Roland“auftaucht, scheint ein Fehler zu sein, der im aktuellen Artikel zu den Schlussplädoyers korrigiert wurde.

Nachtrag II: Dennis J. wird wahlweise als „Intensivtäter“ oder aber als „Eierdieb“ bezeichnet, was wenig zusammen zu passen scheint. Auch wenn es wenig zur Sache tut: „Eierdieb“ dürfte Knastjargon sein für einen Typ, der im Knast von echten „Knackis“ nicht für voll genommen wird. Passt also doch, irgendwie.

Diesen Artikel teilen:

Kommentare sind geschlossen.


Hinweis: Wie in diesem Blog mit sämtlichen anfallenden Daten (Serverlogs, Kontaktdaten, Kommentare etc.) verfahren wird, liest du in der Datenschutzerklärung.