Berliner Wasservertrag ungültig?

Die Sache mit dem Wasser nimmt keine Ende. Der reine Wahnsinn, was der Berliner Wassertisch da losgetreten hat. Respekt!

Gestern Abend präsentierte Sebastian Heiser ein weiteres Detail im taz-rechercheblog. Dort heißt es unter anderem

Im Jahr 2003 hatte die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Es sollte unter anderem die Frage klären, ob die Gewinngarantie verfassungsgemäß ist, die das Land Berlin den Käufern der Wasserbetriebe im Jahr 1999 eingeräumt hatte.

Und da heißt es: “Ohne gesetzliche Grundlage dürfen weder Steuern oder Abgaben erhoben noch Anleihen aufgenommen oder Sicherheiten geleistet werden.” Da eine gesetzliche Grundlage für die Sicherheit fehle, sei diese verfassungswidrig. Die Konsequenz daraus ergebe sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 134: “Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig”. Der Vertrag wäre also von Anfang an ungültig.

Diesen Artikel teilen:

2 Kommentare


Hinweis: Wie in diesem Blog mit sämtlichen anfallenden Daten (Serverlogs, Kontaktdaten, Kommentare etc.) verfahren wird, liest du in der Datenschutzerklärung.