Liebig 14 – letzte Rettung?

Die von der Räumung unmittelbar bedrohten Bewohner der Liebigstraße 14 versuchen es jetzt mit einer Eilkage. Die taz schreibt dazu:

Am Montag reichte ein Bewohner beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Einspruch gegen die Räumung ein. Begründung: Als Untermieter sei gegen ihn kein Räumungstitel ausgesprochen worden. „Die Titel sind auf Personen ausgestellt, die längst nicht mehr im Haus leben“, sagt Bewohner Eric. „Eine Räumung wäre damit rechtswidrig.“ Auch der Anwalt der früheren Liebig-Mieter, gegen die die Räumung ausgesprochen wurde, stützt diese Sicht. „Wer als Untermieter eigenständiges Besitzrecht glaubhaft macht, kann Einspruch gegen die Räumung erheben“, so Gerhard Fuchs.

Gefällt mir auf jeden Fall besser als fliegende Pflastersteine und andere gefährliche Sachen. So konservativ bin ich dann doch. Und ich drücke die Daumen, alle!

Diesen Artikel teilen:

Kommentare sind geschlossen.


Hinweis: Wie in diesem Blog mit sämtlichen anfallenden Daten (Serverlogs, Kontaktdaten, Kommentare etc.) verfahren wird, liest du in der Datenschutzerklärung.